| zurück | Blauzungenkrankheit | ||||||||||||||
| Indikation |
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| Probenmaterial |
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| Präanalytik | Aussen mit Blut verschmutzte Probenröhrchen mit Wasser reinigen. | ||||||||||||||
| Stabilität | Raumtemperatur (20 bis 26°C) 1 Tag | ||||||||||||||
| Methode | Genomnachweis (RT-PCR) | ||||||||||||||
| Referenzbereich | negativ | ||||||||||||||
| Frequenz | 3 x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) Zusätzliche Frequenz nach Dringlichkeit | ||||||||||||||
| Tarif |
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| Bemerkungen | Nachgewiesene BTV müssen typisiert werden. BTV-3 und BTV-8 werden intern nachgewiesen. BTV Virus gehört zu den meldepflichtigen Erregern. Ein positiver Befund wird an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (Meldepflicht gemäss Tierseuchenverordnung) gemeldet (Labormeldung). Die Schweiz gilt als Endemiegebiet für die Typen 3 und 8. | ||||||||||||||