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Indikation
  • Nachweis von RNA des BTV-Virus bei Rind, Schaf, Ziege und weiteren empfänglichen Species anlässlich: Stichprobe BLV, Abortuntersuchung, Tierverkehr, Import, Export, Verdachtsabklärung, Freitestung, Gesundheitscheck
Probenmaterial
5 ml EDTA-Blut
Vacutainer, EDTA, für EDTA-Blut oder EDTA-Plasma, 10 ml, violetter Stopfen
Präanalytik

Aussen mit Blut verschmutzte Probenröhrchen mit Wasser reinigen.

Stabilität

Raumtemperatur (20 bis 26°C)          1 Tag
Kühlschrank (2 bis 8°C)                       3 Tage
Tiefgefroren (-15 bis -30°C)              12 Monate

Methode

Genomnachweis (RT-PCR)

Referenzbereich

negativ

Frequenz

3 x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag)

Zusätzliche Frequenz nach Dringlichkeit

Tarif
Tarif Taxpunkte Preis in CHF
BLV Einzelprobe 120.75
BLV Poolprobe (Stichprobe) 34.20
Bemerkungen

Nachgewiesene BTV müssen typisiert werden. BTV-3 und BTV-8 werden intern nachgewiesen.
Pan-BTV positive Proben, die initial BTV-3 und BTV-8 negativ getestet sind, werden gemäss TW des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Referenzlabor typisiert, dessen Resultat ist endgültig.

BTV Virus gehört zu den meldepflichtigen Erregern. Ein positiver Befund wird an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (Meldepflicht gemäss Tierseuchenverordnung) gemeldet (Labormeldung).

Die Schweiz gilt als Endemiegebiet für die Typen 3 und 8.