Zum Vademecum | Masern Virus Genomnachweis | ||||||||||
Indikation | Zur Bestätigung einer Maserninfektion gem. „Richtlinien zur Bekämpfung von Masern und Masernausbrüchen“ des BAG vom April 2013 mittels PCR aus Rachenabstrich oder Mundflüssigkeit. | ||||||||||
Probenmaterial | Rachenabstrich oder Mundflüssigkeit (durch Abstreichen der Mundschleimhaut) in | ||||||||||
Methode | Genomnachweis (PCR) | ||||||||||
Referenzbereich | negativ | ||||||||||
Frequenz / ext. Labor | Mo – Sa; Mo-Fr Annahme bis 14.00 Uhr -> Resultat bis 18.00 Uhr | ||||||||||
Tarif |
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Bemerkungen | Mit der PCR kann die Masernvirus-RNA während der ersten drei Tage nach Beginn des Exanthems in Rachenabstrich oder Mundflüssigkeit mit einer Sensitivität von über 80% nachgewiesen werden. Probeneinsendungen am Samstag bitte tel. anmelden unter |